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ABC der Arznei-Packungsbeschriftung

„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – dieser Satz ist Ihnen sicher schon oft begegnet. Wenn Patienten bezüglich der Zusammensetzung oder Anwendung eines Medikaments unsicher sind, ist es wichtig, den Rat eines Spezialisten einzuholen, der sich mit dem Präparat auskennt. Darüber hinaus aber ist es für die Patienten selbst natürlich sehr hilfreich zu wissen, was der Arzt da eigentlich verordnet hat. Gemäß der „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln“ muss die Medikamentenverpackung alles Wichtige zum enthaltenen Medikament verraten.

Arzneimittel-Packungen: Information statt Werbung

Grundsätzlich gilt: Der Name des Produkts darf weder zum Kauf „verlocken“, noch darf er verharmlosend wirken. Im Gegenteil soll der Name idealerweise bereits Aufschluss über den eigentlichen Wirkstoff des Präparats geben. Ein gutes Beispiel sind Schmerztabletten mit dem Wirkstoff Ibuprofen: Viele Hersteller verwenden im Produktnamen den Wortbestandteil „Ibu“.
Die Ziffernangaben neben dem Produktnamen bezeichnen den Wirkstoffgehalt. Dabei ist die „Maßeinheit immer anzugeben“, heißt es in der „Leitlinie zur Bezeichnung von Arzneimitteln“. Betrachten wir uns wieder das Beispiel Ibuprofen: Ein Zusatz „400 mg“ neben dem Produktnamen bedeutet, dass eine Tablette 400 mg des Wirkstoffs Ibuprofen enthält.

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