Wellness und Entspannung sind wichtige…
Bei Menschen mit Diabetes ist der Blutzuckerspiegel chronisch erhöht. Unbehandelt führt dies mit der Zeit zu einer Schädigung der kleinen und großen Blutgefäße. Es entstehen Ablagerungen in den Gefäßwänden, durch die sich die betroffenen Gefäße immer weiter verhärten und verengen.
Gefährlich wird es, wenn sich solche Ablagerungen in wichtigen Schlagadern bilden, den sogenanten Arterien. Dann sprechen Mediziner von der Arteriosklerose, einer Gefäßerkrankung, die umgangssprachlich auch als „Arterienverkalkung“ bekannt ist.
Auch die Herzkranzgefäße – die Koronararterien – können verkalken, dann entwickelt sich eine koronare Herzkrankheit. Zu den möglichen Folgen gehören Herzrhythmusstörungen, eine Herzschwäche und der Herzinfarkt. Dieser wird meist ausgelöst, wenn ein Blutgerinnsel ein bereits stark verengtes Herzkranzgefäß komplett verstopft.
Auch im Gehirn kann die Arteriosklerose große Schäden anrichten und einen Schlaganfall auslösen. Wie der Herzinfarkt gehört der Schlaganfall zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Und in beiden Fällen ist die Hauptursache die Arteriosklerose.
Stabile Blutzuckerwerte und eine gesunde Lebensweise schützen Sie vor Arterienverkalkung. Auch Patienten, die bereits eine Arteriosklerose haben, können ihr Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko wirksam senken, indem sie:
Ebenso wichtig ist der regelmäßige Gesundheitscheck bei Ärztin oder Arzt. Dazu gehört die Kontrolle der Blutwerte, des Blutdrucks und der Herzfunktion. So können Herzrhythmusstörungen, eine Herzschwäche und sogar unbemerkt verlaufene Herzinfarkte aufgedeckt werden.
Für Diabetes-Patienten ist diese Früherkennung doppelt wichtig. Denn aufgrund von Nervenschädigungen können sie die Warnsignale der koronaren Herzerkrankung – ein Enge-Gefühl in der Brust oder Brustschmerzen – manchmal nicht spüren.
Zur Behandlung der Arteriosklerose stehen heute verschiedene Methoden zur Verfügung. Dazu gehören sogenannte Stent-Implantate, die das verengte Gefäß offenhalten. Die „Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten“ steht jedem gesetzlich Versicherten ab 35 in jedem zweiten Kalenderjahr zu.