Autofahren mit Diabetes? Ein Thema, mit dem sich auch der Gesetzgeber beschäftigt und dabei besonders an die Eigenverantwortung der Patienten appelliert.
Ein Bericht auf der Website der Deutschen Diabetes-Hilfe „diabetesDE“ erläutert, unter welchen Umständen Diabetiker Auto fahren dürfen und wann nicht. Generell gilt: Autofahrer, die von ihrem Arzt die Diagnose Diabetes mellitus erhalten, sind nicht dazu verpflichtet, die Erkrankung bei der Straßenverkehrsbehörde zu melden. Auch der Arzt darf das nicht, denn er unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Demzufolge liegt die Entscheidung, ob man nach der Diagnose weiterhin Auto fährt oder nicht, in der Eigenverantwortung des Patienten – mit allen möglichen Konsequenzen.
Welche Entscheidung letztendlich auch getroffen wird: Ganz wichtig dabei ist, dass sie nach einer engen Abstimmung mit dem behandelten Arzt erfolgt. Denn solange die richtige Blutzucker-Einstellung im Rahmen einer Therapie mit Insulin oder blutzuckersenkenden Medikamenten wie Glibenclamid oder Glimepirid noch nicht etabliert worden ist, sollte auf das Autofahren auf jeden Fall verzichtet werden. Wer sich später dann als „gut eingestellter“ insulinpflichtiger Diabetiker wieder hinter das Steuer setzen will, sollte möglichst vor jeder Fahrt den Blutzucker kontrollieren (bei längeren Fahrten auch während einer Pause) und für alle Fälle etwas Traubenzucker mitnehmen.
Klare Vorgaben hat der Gesetzgeber jedoch für diejenigen Diabetes-Patienten definiert, die den Führerschein erst noch machen wollen oder nach einem Entzug der Fahrerlaubnis neu beantragen. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung werden die Diabetes-Patienten in drei Gruppen eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Vorgaben zur Erteilung einer Fahrerlaubnis gelten. Weitere Informationen dazu und ein PDF zum Thema „Autofahren mit Diabetes“ finden Sie auf der Website von „diabetesDE“ (den Link finden Sie unten).