Trotz Ihrer Stoffwechselerkrankung haben Sie grundsätzlich das Recht, den Führerschein zu machen und Auto zu fahren. Das gilt sowohl privat als auch beruflich, zum Beispiel als Taxi- oder Busfahrer. Ihre Pflicht ist es, sicherzustellen, dass Sie am Steuer keine Hypoglykämie erleiden. Den meisten Diabetikern gelingt das zuverlässig: Statistisch gesehen sind sie nicht häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt als Nicht-Diabetiker.
Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis ist es, dass Sie Ihren Diabetes sicher im Griff haben. Trotzdem kann es Gründe geben, die Ihre Fahrtüchtigkeit einschränken: Während einer Umstellung der Therapie steigt das Unfallrisiko. Auch Folge- oder Begleiterkrankungen wirken sich auf die Fahrsicherheit aus. Besprechen Sie deshalb mit Ihrem Arzt Ihre persönliche Situation. Legen Sie mit ihm fest, in welchem Zielbereich Ihre Blutzuckerwerte liegen müssen, wenn Sie eine Autofahrt antreten.
In manchen Fällen ist ein Fahrverbot begründet. Meistens dann, wenn der Diabetes nicht gut eingestellt ist, es häufig zu Unterzuckerungen kommt oder eine Hypo-Wahrnehmungsstörung besteht. Im Zweifelsfall klärt eine verkehrsmedizinische Untersuchung, ob Sie fahrtauglich sind.
Manche Diabetiker verbinden ihr CGM-System mit der Insulinpumpe zu einem Closed-Loop-System, ohne dass dies vom Hersteller zugelassen ist. Da die Gefahr von Fehlfunktionen solcher Systeme sehr hoch ist, raten Fachorganisationen dringend von der Nutzung ab. Im Straßenverkehr verletzen Sie grob Ihre Sorgfaltspflicht, wenn Sie ein nicht-zugelassenes System verwenden. Kommt es zum Unfall, müssen Sie mit straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in der DDG-Patientenleitlinie „Diabetes und Kraftverkehr“ vom 6. November 2019. Die vollständige Leitlinie lesen Sie hier. Bildnachweis: shutterstock / Story Time Studio