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Die diesbezügliche Regelung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun jedoch etwas gelockert. Dazu muss man wissen: Die sogenannte Kreatinin-Clearance gibt Aufsschluss über die Funktionsfähigkeit der Nieren. Bislang galt: Bei einem gemessenen Kreatinin-Clearance-Wert unterhalb der Grenze von 60 ml/min durfte Metformin nicht verschrieben werden.
Ab sofort gilt ein neuer Richtwert: Bis zur Untergrenze von 45 ml/min darf Metformin vom Arzt verordnet werden. Jedoch muss in solchen Fällen die Nierenfunktion des Patienten häufiger kontrolliert werden, und die Tagesdosis des Antidiabetikums darf 1000 Milligramm nicht überschreiten.
Die Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, die bislang gültige Regelung etwas zu lockern, basiert wohl auch auf Erfahrungswerten aus anderen Ländern (z.B. Großbritannien oder Kanada), in denen die Grenzwerte niedriger angesetzt sind, als es bis dato in Deutschland der Fall war.
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